Wohnriester Treppenlift 2026: So finanzieren Sie den Lift mit Ihrem Bausparvertrag

Wer in Deutschland eine Immobilie besitzt, hat oft jahrelang hart dafür gearbeitet und gespart. Ein beliebtes Instrument, um das eigene Häuschen zu finanzieren oder für das Alter abzusichern, ist der Wohn-Riester (offiziell „Eigenheimrente“ genannt), der häufig an einen Bausparvertrag gekoppelt ist. Der Staat fördert dieses Sparen mit lukrativen Zulagen und Steuervorteilen.

Doch was passiert, wenn das Haus längst abbezahlt ist, aber das Alter seinen Tribut fordert? Wenn die Gelenke schmerzen, das Treppensteigen zur Qual wird und plötzlich ein teurer Kurventreppenlift für 15.000 Euro benötigt wird? Viele Hausbesitzer schrecken vor den hohen Kosten zurück und überlegen, einen teuren Bankkredit aufzunehmen, während gleichzeitig zehntausende Euro ungenutzt im Riester-Vertrag schlummern.

Da stellt sich eine extrem clevere, finanzielle Frage: Kann ich mein Wohnriester-Guthaben nutzen, um einen Treppenlift zu finanzieren?

Die kurze Antwort lautet: Ja, das ist gesetzlich möglich! Der Gesetzgeber erlaubt die sogenannte „Kapitalentnahme für den barrierefreien Umbau“. Doch die Bürokratie in Deutschland wäre nicht die Bürokratie, wenn es nicht einige strenge Hürden und finanzielle Fallstricke gäbe.

In diesem exklusiven Finanz-Ratgeber für das Jahr 2026 erklären wir Ihnen das Konzept Wohnriester Treppenlift bis ins kleinste Detail. Wir zeigen Ihnen, ab welcher Investitionssumme Sie an Ihr Geld kommen, wie die Zentrale Zulagenstelle (ZfA) entscheidet, wie Sie das Modell mit den 4.000 Euro der Pflegekasse kombinieren und warum ein Kostenvoranschlag heute Ihr wichtigstes Dokument ist!

Das Prinzip: Was ist Wohn-Riester (Eigenheimrente) überhaupt?

Um das Modell zu verstehen, müssen wir einen kurzen Blick auf die Funktionsweise des Wohn-Riesters werfen. Eingeführt wurde die Riester-Rente, um die Lücke in der gesetzlichen Altersvorsorge zu schließen. Beim „Wohn-Riester“ fließt das staatlich geförderte Kapital jedoch nicht in einen klassischen Rentenfonds, sondern in „Betongold“ – also in Ihre eigene Immobilie.

  • Die Förderung: Der Staat zahlt Ihnen jedes Jahr eine Grundzulage (aktuell 175 Euro) und Kinderzulagen (bis zu 300 Euro pro Kind). Zudem können Sie die Beiträge steuerlich absetzen.
  • Der Verwendungszweck: Dieses Geld ist extrem streng zweckgebunden! Normalerweise darf es nur für den Bau, den Kauf oder die Entschuldung einer selbst genutzten Immobilie verwendet werden.

Die Gesetzesänderung für Senioren

Der Staat hat erkannt, dass eine abbezahlte Immobilie im Alter nutzlos ist, wenn der Besitzer sie wegen körperlicher Einschränkungen (wie einer Treppe) nicht mehr bewohnen kann. Daher wurde § 92a des Einkommensteuergesetzes (EStG) angepasst: Sie dürfen das angesparte Kapital im Wohn-Riester (oder im geförderten Bausparvertrag) nun auch für den altersgerechten und barriereabbauenden Umbau entnehmen!

Der Wohnriester Treppenlift ist somit eine vom Gesetzgeber ausdrücklich erwünschte Maßnahme, um Ihnen den Verbleib im eigenen Zuhause zu sichern.

treppenlift mit bausparvertrag finanzieren
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Die harten Voraussetzungen: Wann dürfen Sie das Kapital entnehmen?

Sie können leider nicht einfach bei Ihrer Bausparkasse anrufen und sich 5.000 Euro für einen Treppenlift überweisen lassen. Um das geförderte Kapital zu entsperren, ohne dass Sie die staatlichen Zulagen zurückzahlen müssen (schädliche Verwendung), müssen zwingend drei strenge Kriterien erfüllt sein:

1. Selbstgenutztes Wohneigentum

Der Treppenlift muss in einer Immobilie eingebaut werden, die Ihnen gehört und die Sie selbst bewohnen.

  • Wenn Sie den Lift in einem Haus einbauen, das Sie vermieten, ist die Wohnriester-Entnahme strengstens verboten!
  • Wenn Sie Mieter sind, können Sie ebenfalls kein Wohnriester-Kapital für die Mietwohnung nutzen. Das Modell greift ausschließlich für Haus- und Wohnungseigentümer.

2. Einhaltung der DIN-Normen (DIN 18040-2)

Das Finanzamt und die Bausparkasse zahlen nur, wenn die Baumaßnahme nachweislich der Reduzierung von Barrieren dient. In Deutschland ist das in der DIN 18040-2 („Barrierefreies Bauen – Wohnungen“) geregelt. Ein zertifizierter Treppenlift von einem renommierten Fachhändler erfüllt diese Norm für die vertikale Erschließung von Wohnraum in der Regel problemlos. Ein Sachverständiger oder Fachunternehmer muss Ihnen dies jedoch schriftlich bestätigen.

3. Die Mindestinvestitionssumme (Die größte Hürde!)

Hier scheitern viele Vorhaben! Der Staat hat Mindestgrenzen für die Kapitalentnahme aus dem Riester-Vertrag festgelegt. Sie dürfen das Geld nur entnehmen, wenn die Umbaumaßnahmen teuer genug sind:

  • Fall A (Kauf der Immobilie liegt WENIGER als 3 Jahre zurück): Sie müssen mindestens 6.000 Euro für den barrierefreien Umbau ausgeben.
  • Fall B (Kauf der Immobilie liegt MEHR als 3 Jahre zurück): Sie müssen mindestens 20.000 Euro entnehmen und investieren!

Das bedeutet in der Praxis: Wenn Sie Ihr Haus vor 20 Jahren gebaut haben (Fall B), müssen Sie 20.000 Euro investieren. Ein gerader Treppenlift kostet jedoch oft nur 5.000 Euro. Damit erreichen Sie die Grenze nicht! Die Lösung: Sie müssen den Treppenlift mit anderen altersgerechten Baumaßnahmen bündeln. Wenn Sie gleichzeitig das Badezimmer barrierefrei umbauen (bodengleiche Dusche) und die Türen verbreitern lassen, kommen Sie über die 20.000-Euro-Grenze und können das Riester-Kapital nutzen. Kaufen Sie hingegen einen teuren Kurventreppenlift über 2 oder 3 Etagen, der allein schon 20.000 Euro kostet, erreichen Sie die Grenze auch mit dem Lift allein.

Der Ablauf: So beantragen Sie den „Wohnriester Treppenlift“

Bürokratie erfordert Präzision. Wenn Sie das Geld aus Ihrem geförderten Bausparvertrag nutzen möchten, müssen Sie die Reihenfolge strikt einhalten. Eine nachträgliche Genehmigung ist so gut wie ausgeschlossen!

Schritt 1: Fachliche Beratung und Kostenvoranschlag

Lassen Sie sich von regionalen Treppenlift-Anbietern beraten. Der Berater vermisst Ihre Treppe per 3D-Laser und erstellt Ihnen einen exakten Kostenvoranschlag mit Festpreisgarantie. Bitten Sie den Händler, im Angebot schriftlich zu vermerken, dass das Gerät den Richtlinien des „altersgerechten Umbaus“ (DIN 18040-2) entspricht.

Schritt 2: Antrag bei der ZfA stellen

Sie (oder Ihr Bauspar-Berater) stellen nun einen Antrag auf Kapitalentnahme bei der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA). Dieser Antrag muss spätestens 10 Monate vor Beginn der Baumaßnahme gestellt werden! (In extremen Härtefällen gibt es Sonderregelungen, klären Sie dies mit Ihrem Anbieter). Legen Sie dem Antrag alle Kostenvoranschläge bei.

Schritt 3: Bewilligung abwarten und Beauftragen

Erst wenn die ZfA Ihnen schriftlich bestätigt, dass die wohnungswirtschaftliche Verwendung anerkannt ist und das Kapital entnommen werden darf, dürfen Sie den Kaufvertrag für den Treppenlift unterschreiben.

Schritt 4: Nachweis erbringen

Nach dem erfolgreichen Einbau des Lifts müssen Sie der ZfA (bzw. dem Anbieter des Riester-Vertrags) die finalen Rechnungen der Handwerker vorlegen, um zu beweisen, dass das entnommene Geld auch wirklich für den genehmigten Wohnriester Treppenlift verwendet wurde.

Wohn-Riester und Pflegekasse kombinieren: Geht das?

Diese Frage stellen uns unsere Kunden fast täglich: „Wenn ich Geld aus dem Riester-Bausparvertrag nehme, darf ich dann trotzdem noch den 4.000-Euro-Zuschuss der Pflegekasse beantragen?“

Ja, das dürfen Sie! Eine kluge Kombination ist sogar der beste Weg!

Der deutsche Sozialstaat verbietet lediglich die „Doppelförderung“ derselben Kosten. Sie dürfen also nicht für ein und denselben Euro zweimal Geld vom Staat kassieren. Da ein Treppenlift für Kurven jedoch oft 15.000 Euro kostet, reicht der Pflegekassen-Zuschuss ohnehin nicht aus.

Ihre ideale Finanzierungs-Strategie (Rechenbeispiel):

  • Gesamtkosten für den Kurventreppenlift: 15.000 €
  • Sie beantragen zuerst den Zuschuss der Pflegekasse (wenn ein Pflegegrad 1 bis 5 vorliegt): – 4.000 €
  • Verbleibender Eigenanteil: 11.000 €

Diese verbleibenden 11.000 Euro können Sie nun durch die Entnahme aus Ihrem Wohn-Riester-Vertrag (oder Bausparvertrag) decken! (Vorausgesetzt, Sie erreichen durch Bündelung mit anderen Gewerken die Mindestentnahmegrenze von 20.000 Euro, oder Sie befinden sich in der 3-Jahres-Frist).

So bekommen Sie einen teuren Maß-Lift in Ihr Eigenheim, ohne dass Sie Ihr reguläres Girokonto belasten oder bei der Bank einen teuren Ratenkredit zu 8 % Zinsen aufnehmen müssen.

Die steuerliche Schattenseite: Die nachgelagerte Besteuerung

Wo so viel Licht ist (Staatliche Zulagen, Steuerersparnis in der Ansparphase), gibt es beim Riester-Modell auch einen Schatten, den Sie kennen müssen: Das sogenannte Wohnförderkonto und die nachgelagerte Besteuerung.

Wenn Sie Kapital für Ihren Wohnriester Treppenlift entnehmen, schenkt der Staat Ihnen die bisherigen Steuervorteile nicht dauerhaft.

  • Das entnommene Kapital (z.B. 20.000 Euro) wird auf einem fiktiven „Wohnförderkonto“ beim Finanzamt verbucht.
  • Dieses Konto wird jedes Jahr mit 2 % verzinst.
  • In der Rente: Wenn Sie das Rentenalter erreichen, müssen Sie den Betrag auf diesem Wohnförderkonto versteuern! Sie zahlen dann Einkommensteuer auf das entnommene Geld.

Die gute Nachricht: Da der persönliche Steuersatz im Rentenalter meist deutlich niedriger ist als in der Erwerbsphase, lohnt sich das Modell in der Gesamtrechnung für die meisten Hausbesitzer dennoch enorm. Sie nutzen steuerfrei angespartes Kapital in einer Notsituation und versteuern es später zu einem günstigen Rentner-Steuersatz.

Alternativen: Bausparvertrag OHNE Riester-Förderung nutzen

Was ist, wenn Sie die strenge 20.000-Euro-Grenze der ZfA nicht erreichen, weil Ihr Treppenlift nur 8.000 Euro kostet und Sie keine Lust haben, gleichzeitig auch noch Ihr Bad umzubauen?

Dann können Sie auf einen ganz normalen, ungeförderten Bausparvertrag zurückgreifen (also ohne Wohn-Riester). Hunderttausende Deutsche haben Bausparverträge (z.B. bei Schwäbisch Hall, LBS oder Wüstenrot), die längst zuteilungsreif sind.

  • Ein normaler Bausparvertrag ist nicht an die extrem strengen ZfA-Regeln (wie die 20.000-Euro-Grenze) gebunden.
  • Wenn der Vertrag zuteilungsreif ist, können Sie sich das Geld einfach auszahlen lassen (oder das zinsgünstige Bauspardarlehen in Anspruch nehmen) und damit Ihren Treppenlift finanzieren.
  • Da es sich bei einem Treppenlift um eine „wohnwirtschaftliche Maßnahme“ (Modernisierung / Werterhalt der Immobilie) handelt, vergeben Bausparkassen ihre Darlehen hierfür extrem schnell und oft ohne Grundschuldeintragung (sogenannte Blankodarlehen bis ca. 30.000 Euro).

Kann ich den Restbetrag von der Steuer absetzen?

Ein weiterer wichtiger Finanz-Baustein: Was passiert mit dem Geld, das Sie nach Abzug aller Fördermittel aus privater Tasche bezahlt haben?

Egal, ob Sie den Lift über den Wohnriester Treppenlift finanziert haben oder nicht: Die Kosten, die Sie als reinen Eigenanteil (Zuzahlung) getragen haben, gelten im deutschen Steuerrecht als Krankheitskosten.

  • Sie können diesen Eigenanteil in Ihrer nächsten Einkommensteuererklärung als „außergewöhnliche Belastung“ (§ 33 EStG) geltend machen.
  • Je nach Höhe Ihrer Rente und der zumutbaren Belastungsgrenze erstattet Ihnen das zuständige Finanzamt im Folgejahr oft eine vierstellige Summe in bar zurück! Alle Details zur Steuererklärung für Treppenlifte finden Sie hier.

Heben Sie Ihren finanziellen Schatz!

Der Einbau eines Treppenlifts ist eine massive Investition in Ihre Lebensqualität und den Erhalt Ihres Eigenheims. Die Angst vor hohen Schulden oder teuren Bankkrediten ist für Hausbesitzer jedoch oft unbegründet.

Der Weg über den Wohnriester Treppenlift ist ein juristisch vollkommen legitimes und vom Gesetzgeber gefördertes Mittel, um barrierefrei umzubauen. Wenn Sie die formellen Hürden (wie die Mindestentnahmegrenze von 20.000 Euro bei älteren Immobilien) durch die Kombination mehrerer Baumaßnahmen meistern, verwandeln Sie eingefrorenes Vorsorge-Kapital in sofortige, spürbare Mobilität auf der Treppe.

Zusammen mit den 4.000 Euro der Pflegekasse, der Möglichkeit von Bauspar-Blankodarlehen und der nachträglichen Steuerersparnis ist der Treppenlift im Eigenheim absolut finanzierbar.

Der erste, zwingende Schritt für die ZfA und die Bank: Um das Geld aus dem Bausparvertrag oder Wohnriester freizumachen, benötigen Sie glasklare, wasserdichte und DIN-zertifizierte Kostenvoranschläge! Ohne Papiere zahlt die Zulagenstelle keinen Cent. Nutzen Sie unseren kostenlosen Angebots-Vergleich für Treppenlifte. Wir vernetzen Sie mit bis zu drei TÜV-zertifizierten Fachbetrieben aus Ihrer Umgebung. Diese Experten kennen sich mit Fördermitteln aus, messen Ihre Treppe kostenfrei per 3D-Laser aus und erstellen Ihnen Festpreis-Angebote, die von Bausparkassen und der ZfA anstandslos akzeptiert werden. Holen Sie sich jetzt die Grundlage für Ihre perfekte Finanzierung!

Häufige Fragen (FAQ) zum Wohn-Riester und Treppenlift

Darf ich den Wohnriester für einen gebrauchten Treppenlift nutzen?

Ja! Das Gesetz unterscheidet nicht zwischen Neuware und Gebrauchtware, solange die Baumaßnahme dem dauerhaften Barriereabbau (nach DIN 18040-2) in Ihrer selbst genutzten Immobilie dient. Wenn Sie einen generalüberholten Treppenlift vom Fachhändler kaufen, erhalten Sie eine ordentliche Handwerkerrechnung, die Sie bei der ZfA oder der Bausparkasse problemlos als Verwendungsnachweis einreichen können.

Was ist, wenn ich die 20.000 Euro Grenze nicht erreiche?

Wenn Sie die Immobilie vor mehr als 3 Jahren gekauft haben und Ihr Treppenlift nur 10.000 Euro kostet, dürfen Sie das Wohnriester-Guthaben für dieses Einzelprojekt leider nicht entnehmen. Sie haben in diesem Fall zwei Alternativen: Entweder bündeln Sie den Lift mit anderen Umbauten (z.B. Badsanierung, Rampenbau, Türenverbreiterung), um die 20.000 Euro zu knacken, oder Sie weichen auf den KfW-Zuschuss (Programm 455-B) aus. Erfahren Sie hier alles zur Kombination von KfW und Pflegekasse.

Prüft die Bausparkasse meine Schufa für einen Treppenlift?

Wenn Sie sich Ihr eigenes (bereits angespartes) Guthaben auszahlen lassen, findet keine Bonitätsprüfung statt. Wenn Sie jedoch ein neues Darlehen (Bauspardarlehen) aufnehmen, um die Differenz zu finanzieren, muss die Bank Ihre Bonität prüfen. Dennoch vergeben Bausparkassen für wohnwirtschaftliche Zwecke (wie einen Treppenlift) oft bis zu 30.000 Euro ohne den teuren Eintrag einer Grundschuld ins Grundbuch. Mehr zum Thema Finanzierung ohne Schufa lesen Sie hier.

Kann ich Wohnriester nutzen, wenn ich Miete zahle?

Nein. Die Eigenheimrente (Wohn-Riester) ist ausschließlich zur Förderung der eigenen, selbst bewohnten vier Wände gedacht. Wenn Sie Mieter sind und einen Treppenlift in das Treppenhaus Ihres Vermieters einbauen, ist die Entnahme von Riester-Kapital gesetzlich ausgeschlossen. Als Mieter müssen Sie auf die 4.000 Euro der Pflegekasse, das Sozialamt oder Ratenzahlungen ausweichen.

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